
Entsorgung von Abwasser und Fäkalschlämmen
Der Umgang mit Abwasser ist bundesweit durch das Wasserhaushalts-gesetz und die entsprechenden Landesgesetze geregelt.
Wenn bei Ihnen als Unternehmen regelmäßig oder z. B. als Vermieter von Mobiltoiletten bei Veranstaltungen nur einmalig Abwässer und Fäkalschlämme anfallen, können diese von uns fach- und umweltgerecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf unseren Kläranlagen kostengünstig mitbehandelt werden.
Erforderliche Angaben für ein unverbindliches Angebot:
- ungefähre Menge pro Tag bzw. Monat (Anlieferungsrhythmus)
- Anfall- bzw. Entstehungsort
- Abwasserart/Zusammensetzung
Für Sie vor Ort
Im Einzugsgebiet von Emschergenossenschaft und Lippeverband.
Ihre Ansprechpartnerin
Dipl.-Ing. Deetje Wiese Abteilungsleiterin Betrieb info T 0201 3610 0